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Die Anwälte.
Stefan Scheuermann
Rechtsanwalt
Stefan Scheuermann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Seit dem Jahr 1984 ist Stefan Scheuermann in Kiel als Rechtsanwalt selbstständig. Vorangegangen sind das Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und die Referendarzeit in Lübeck, Schleswig und New York.
Nach 9 Jahren in Sozietät mit dem Rechtsanwalt und Notar Peter Steen am Blücherplatz schlossen sich beide 1993 mit dem Büro Peter Schröder zur Sozietät Schröder Steen und Scheuermann in neuen Räumen am Stresemannplatz zusammen.
Zwischen 1990 und 1993 übte er neben der anwaltlichen Tätigkeit eine Dozententätigkeit in den neuen Bundesländern im Bereich des allgemeinen Zivilrechts und des Arbeitsrechtes aus. Ab 1994 begann er mit dem Aufbau des heutigen Tätigkeitsschwerpunktes Zwangsverwaltung, der neben den schon damals bestehenden Schwerpunkt der Bearbeitung mietrechtlicher Mandate trat.
Unmittelbar nach der Einführung des „Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ wurde diese Zusatzqualifikation im Jahr 2006 erworben.
Im Bereich des Erbrechtes übernimmt Rechtsanwalt Scheuermann Testamentsvollstreckungen und Nachlassverwaltungen.
Herr Rechtsanwalt Scheuermann ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in der IGZ (Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e.V.) und war von 2004 bis 2009 Aufsichtsratsvorsitzender der TNG AG in Kiel.
