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Rechtsanwälte und Notare Steen und Partner in Kiel-Zentrum: Familienrecht

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Familienrecht

Henrietta von Grünberg

Rechtsanwältin
Henrietta von Grünberg

Rechtsanwältin Henrietta von Grünberg
Fachanwältin für Familienrecht

Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung bzw. mit Auflösung der Lebenspartnerschaft treten viele rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf, die umfassende Unterstützung eines kompetenten Rechtsanwalts notwendig machen.

Zu klären sind die so genannten Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht und Rentenausgleich.

Die Regelungen des Unterhalts und des Güterrechts haben für beide Parteien immer existenzielle Bedeutung. Deshalb wird hier von uns besondere Sorgfalt auf die Ermittlung der Einkommensverhältnisse bzw. der Vermögenspositionen gelegt. Soweit wirtschaftliche Zusammenhänge, Firmenverflechtungen und -beteiligungen sowie Steuersparmodelle beurteilt werden müssen, nutzen wir unsere langjährige Erfahrung aus gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen bzw. Gründungen. In besonders gelagerten Fällen wird auf fremdes Expertenwissen zurückgegriffen.

Sorge- und Umgangsregelungen sollten immer auf die individuellen Gegebenheiten abgestimmt sein. Deshalb wird in ausführlichen Gesprächen über den konkreten Hintergrund des Einzelfalles gemeinsam mit dem Mandanten eine sinnvolle Vorgehensweise erarbeitet.

Es wird immer eine möglichst umfassende und einverständliche Regelung für beide Ehegatten / Lebenspartner angestrebt.

Sofern gütliche Einigungen nicht möglich sind, werden die Ansprüche für den Mandanten vor dem Hintergrund langjähriger Prozesserfahrung in diesen Rechtsgebieten mit Nachdruck durchgesetzt. In vielen streitigen Fällen umfasst dabei die Betreuung des Mandats auch die Durchsetzung und Einholung gerichtlicher psychologischer Gutachten sowie deren inhaltlicher Prüfung, ggf. unter Beiziehung weiterer Fachleute.

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