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Rechtsanwälte und Notare Steen und Partner in Kiel-Zentrum: Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Stefan Scheuermann

Rechtsanwalt
Stefan Scheuermann

Rechtsanwalt Stefan Scheuermann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten im Bereich des Wohnraummietrechts ausschließlich Vermieter.

Die extrem hohe Regulierungsdichte im Bereich des Mietrechtes macht es in vielen Fällen erforderlich, rechtlichen Beistand bereits bei Abschluss von Mietverträgen in Anspruch zu nehmen. Im laufenden Mietverhältnis vertreten wir Sie im Bereich der Abrechnungen von Heiz- und Nebenkosten, bei der Durchführung von Mieterhöhungen und in allen weiteren rechtlich problematischen Gebieten.

Aus Anlass der Beendigung des Mietverhältnisses beraten wir Sie über die Wirksamkeit der vertraglichen Regelungen über Schönheitsreparaturen sowie den sonstigen Umfang der vertraglichen Pflichten der Mieter bei Wohnungsrückgabe.

Soweit erforderlich, sprechen wir für Sie die Kündigung des Mietverhältnisses aus, setzen den Räumungsanspruch gerichtlich durch und leiten die Vollstreckung aus dem Räumungsurteil ein.
Im Falle von Kündigungen wegen Zahlungsverzuges ist stets Eile geboten, so dass die Einreichung der Klage üblicherweise am Tag nach der Mandatserteilung erfolgt.

Wir vertreten sowohl Vermieter, die nur eine einzelne Wohnung vermieten, als auch große Wohnungsbaugesellschaften. Zu unseren Mandanten zählen mehrere Hausverwaltungen. Wir sind im Bereich der Wohnraummiete bereits seit etwa 10 Jahren ausschließlich auf Vermieterseite tätig.

Im Wohnungseigentumsrecht beraten wir Verwaltungen, aber auch einzelne Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechtes. Wir sind für alle Beteiligten sowohl prozessual als auch außergerichtlich tätig.

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