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Rechtsanwälte und Notare Steen und Partner in Kiel-Zentrum: Erbrecht

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Erbrecht

Rechtsanwältin
Henrietta von Grünberg

Fachanwältin für Familienrecht

Henrietta von Grünberg

Rechtsanwältin
Henrietta von Grünberg

Rechtsanwalt und Notar außer Dienst (a.D.)
Peter Steen

 

Peter Steen

Rechtsanwalt und Notar außer Dienst (a.D.)
Peter Steen


Fragen im Zusammenhang mit Sterben und Tod sind für sehr viele Menschen von grundlegender Bedeutung. Aus diesem Grunde wächst zunehmend die Erkenntnis, dass es im Regelfall unbedingt erforderlich ist, rechtzeitig für den Fall eigener schwerer Krankheit Vorsorge dafür zu treffen, dass den eigenen Vorstellungen Geltung verschafft wird und für den Fall des Ablebens klare Regelungen zu fixieren, die Streitigkeiten über den Nachlass vermeiden.

Selten entspricht die vom bürgerlichen Gesetzbuch vorgegebene gesetzliche Erbfolge dem tatsächlichen Willen des Erblassers. Die häufig festzustellende Unvereinbarkeit der Interessen unterschiedlicher Erben, die im Rahmen einer Erbengemeinschaft eine Einigung über die Aufteilung des Nachlasses treffen sollen, führt in vielen Fällen dazu, dass ein großer Teil des Erbes durch die Kosten gerichtlicher Verfahren aufgezehrt wird. Durch eine letztwillige Verfügung können Sie Ihre eigenen Vorstellungen optimal verwirklichen. Wir beraten Sie bei dem Entwurf von Testamenten und Erbverträgen, um so durch eindeutige Regelungen Streitigkeiten über den Nachlass zu vermeiden und das Erbe nach Ihren individuellen Wünschen zu verteilen.

In den Fällen, in denen letztwillige Verfügungen nicht vorhanden oder aber diese inhaltlich unklar sind, vertreten wir unsere Mandanten in Streitigkeiten über die Erteilung von Erbscheinen und in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen über das Bestehen und die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.

Soweit durch ein Testament Angehörige, die zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören, enterbt worden sind, beraten und vertreten wir Sie bezüglich des Bestehens und der Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Hat der Erblasser in einem Testament oder einem Erbvertrag Testamentsvollstreckung angeordnet, erfordern die unterschiedlichen Vorstellungen und Interessenlagen der einzelnen Erben sowie des Testamentsvollstreckers häufig die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe. Aufgrund eigener Erfahrungen im Bereich der Testamentsvollstreckung können wir auch insoweit die Interessen unserer Mandanten fachkundig vertreten.

Im Zusammenhang mit der Vorsorge für den Fall eigener schwerer Krankheit gewinnen Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zunehmend an Bedeutung, da mit diesen Vorsorgemaßnahmen verhindert werden kann, dass ein vom Gericht eingesetzter Betreuer oder aber behandelnde Ärzte Entscheidungen treffen, die mit den eigenen Vorstellungen und Werten nicht in Einklang zu bringen sind.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen; dabei ist uns wichtig, so konkret wie möglich die Wertvorstellungen unserer Mandanten abzubilden. Nur so können praxistaugliche Verfügungen geschaffen werden, die eine brauchbare und im Rahmen des rechtlich Zulässigen auch verbindliche Entscheidungshilfe für Ärzte, Angehörige und Bevollmächtigte darstellen.

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