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Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar
Dr. Sebastian Castringius
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Leistungen gehört die außergerichtliche Beratung – insbesondere bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Abmahnungen, Zeugnissen etc. – ebenso wie die Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Wir beraten und vertreten bei kündigungsschutzrechtlichen Prozessen sowie im Rahmen des Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrechts.
Das Ziel unserer Arbeit und unseres persönlichen Einsatzes ist die bestmögliche Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten. In der Beratung ist stets sorgfältig abzuwägen, welcher Weg der Konfliktlösung für Sie der beste ist. Die streitige Auseinandersetzung vor Gericht soll die Ausnahme darstellen, die vermittelnde außergerichtliche Tätigkeit ist die Regel.
Da wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten, wissen wir, wie die jeweils andere Seite denkt. Dieses Wissen können wir für Sie bei der Suche nach einer tragfähigen Konfliktlösung gewinnbringend einsetzen.